Unsere Dienstleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren
Unsere Tätigkeit im Rahmen von Mandaten in Zwangsversteigerungsverfahren beginnt schon weit vor den eigentlichen Versteigerungsterminen.
Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir eine individuelle Vorgehensweise im jeweiligen Verfahren. Hierbei wird die Strategie von der vorherrschenden Grundbuchsituation insbesondere in den einzelnen Grundbuchabteilungen (evtl. bestehen bleibende Rechte etc.) bestimmt. Somit ist bereits in diesem Stadium eine individuelle Beratung erforderlich.
Sollten Sie nach der Beratung zu dem Entschluss gekommen sein, dass ein Erwerb des jeweiligen Objektes für Sie in Betracht kommt, so erfolgt zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem Verfahrensgläubiger sowie die Begleitung im Zwangsversteigerungstermin. Hierdurch werden Ihre Möglichkeiten als Bietinteressent wesentlich verbessert, da noch kurzfristig auf neue Verfahrenssituationen reagiert werden kann.
Wir übernehmen ebenso die Vertretung von Verfahrensbeteiligten in gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahren. Diese oftmals in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Erbauseinandersetzungen eingeleiteten Verfahren bedürfen aufgrund der Beachtung spezieller Rechtsvorschriften besonderer Rechtskenntnisse. Daher begleiten wir die Beteiligten von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Verwertungserlöses.
Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung sowie der Zwangsverwaltung werden wir bereits seit Jahren von nationalen sowie internationalen Banken, Sparkassen und Instituten als Terminsvertreter deutschlandweit eingesetzt.
Ihr Ansprechpartner zur Kontaktaufnahme: georg.hamm(a)kindgen-hamm-klein.de